Was der EU AI Act für Ihr Unternehmen bedeutet.
KI ist reguliert — auch wenn Sie sie nicht selbst entwickeln
Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft — als weltweit erstes umfassendes KI-Gesetz. Die ersten Verbote gelten seit Februar 2025, die Kernpflichten ab August 2026. Was viele Unternehmen unterschätzen: Der AI Act betrifft nicht nur die Hersteller von KI-Systemen, sondern auch jedes Unternehmen, das KI im Geschäftsbetrieb einsetzt — unabhängig davon, ob die Software selbst entwickelt oder eingekauft wurde.
Ob Chatbot auf der Website, automatisiertes Dokumentenmanagement oder KI-gestütztes Recruiting-Tool: Wer KI einsetzt, hat Pflichten. Wie umfangreich diese sind, hängt vor allem von einer Frage ab: In welche Risikoklasse fällt das eingesetzte System?
Die vier Risikoklassen des AI Act
Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz. Nicht jede KI wird gleich streng reguliert — maßgeblich ist, welchen potenziellen Schaden ein System anrichten kann.
Inakzeptables Risiko — Verboten
Diese Systeme sind vollständig untersagt. Die Verbote gelten seit Februar 2025.
- Social-Scoring-Systeme, die Menschen anhand ihres Verhaltens bewerten und klassifizieren
- KI, die Personen manipuliert — durch unterschwellige Techniken, die das Bewusstsein umgehen
- Biometrische Echtzeit-Fernüberwachung im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen für Strafverfolgung)
- KI, die Emotionen am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen überwacht
Für die meisten Unternehmen sind diese Verbote keine praktische Hürde — sie betreffen extreme Anwendungsfälle. Relevant ist jedoch: Auch Anbieter von Drittlösungen müssen diese Verbote einhalten. Wer eine solche Anwendung unwissentlich einsetzt, ist trotzdem haftbar.
Hohes Risiko — Strenge Anforderungen
Hochrisiko-KI-Systeme sind erlaubt, aber stark reguliert. Sie unterliegen umfangreichen Dokumentations-, Transparenz- und Kontrollpflichten. In diese Kategorie fallen Systeme, die Entscheidungen mit erheblicher Wirkung auf Personen treffen oder kritische Infrastrukturen steuern.
Konkrete Beispiele:
- KI-gestütztes Screening von Bewerbungen oder automatisierte Personalentscheidungen
- Bonitätsprüfung und Kreditvergabe
- Systeme in der medizinischen Diagnostik
- KI in der Steuerung kritischer Infrastruktur (Energie, Wasser, Verkehr)
- Systeme, die im Bildungsbereich über Zulassungen oder Bewertungen entscheiden
Wer solche Systeme einsetzt, muss unter anderem eine Risikobewertung durchführen, technische Dokumentation vorhalten, menschliche Aufsicht sicherstellen und die Systeme regelmäßig überprüfen. Das gilt auch dann, wenn das System von einem externen Anbieter stammt.
Begrenztes Risiko — Transparenzpflichten
Systeme mit begrenztem Risiko unterliegen keinen umfassenden Compliance-Anforderungen — aber einer zentralen Pflicht: Transparenz. Nutzerinnen und Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
- Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben
- KI-generierte Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) müssen als solche gekennzeichnet sein
- Deepfakes unterliegen besonderen Kennzeichnungspflichten
Diese Klasse betrifft viele Unternehmen direkt: Wer einen KI-Assistenten auf der Website einsetzt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss entsprechende Hinweise einbauen.
Minimales Risiko — Keine Pflichten
Die Mehrheit aller KI-Anwendungen fällt in diese Kategorie: Spam-Filter, KI-Suchfunktionen, Empfehlungsalgorithmen ohne relevante Personenbezüge, spielerische Anwendungen. Hier sieht der AI Act keine zusätzlichen Pflichten vor.
Ein Sonderfall: General Purpose AI (GPAI)
Eine eigene Kategorie bilden sogenannte General Purpose AI Models (GPAI) — also leistungsfähige KI-Basismodelle wie GPT oder Claude, die über APIs in eigene Produkte integriert werden. Die Pflichten für deren Anbieter gelten bereits seit August 2025: Sie umfassen Transparenz- und Dokumentationsanforderungen gegenüber der EU. Wer solche Modelle nutzt, ist in der Regel Deployer. Für Unternehmen, die GPAI-Modelle in eigene Workflows oder Produkte einbetten, gilt: Die Risikoklasse bestimmt sich nicht nach dem Modell selbst, sondern nach der konkreten Anwendung.
Wer ist für was verantwortlich?
Der AI Act unterscheidet klar zwischen zwei Rollen — und beide tragen Verantwortung, wenn auch unterschiedliche.
Anbieter (Provider): Der Hersteller des KI-Systems
Als Anbieter gilt, wer ein KI-System entwickelt und auf dem Markt bereitstellt — also zum Beispiel ein SaaS-Unternehmen, das ein KI-gestütztes HR-Tool vertreibt. Anbieter tragen die umfassendsten Pflichten:
- Technische Dokumentation und Konformitätsbewertung vor der Markteinführung
- Registrierung von Hochrisiko-Systemen in der EU-Datenbank
- CE-Kennzeichnung für Hochrisiko-Systeme
- Bereitstellung von Informationen für Deployer — damit diese ihre eigenen Pflichten erfüllen können
- Laufendes Monitoring nach Markteinführung
Deployer: Das Unternehmen, das KI einsetzt
Als Deployer gilt jedes Unternehmen, das ein KI-System im eigenen Betrieb nutzt — auch wenn es die Software nicht selbst entwickelt hat. Wer also ein fertiges KI-Tool einkauft und für Kunden oder Mitarbeitende einsetzt, ist Deployer.
Pflichten für Deployer von Hochrisiko-Systemen:
- Sicherstellen, dass das System nur für seinen vorgesehenen Zweck genutzt wird
- Menschliche Aufsicht über automatisierte Entscheidungen gewährleisten
- Mitarbeitende, die mit dem System arbeiten, entsprechend schulen
- Protokolle über den Einsatz führen und aufbewahren
- Grundrechtsfolgenabschätzung für bestimmte Einsatzbereiche
Eine Pflicht gilt dabei unabhängig von der Risikoklasse — und bereits heute: die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Wer KI-Tools wie ChatGPT, Copilot oder Claude im Tagesgeschäft einsetzt, muss seit Februar 2025 sicherstellen, dass Mitarbeitende über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Mitarbeiterschulung ist also keine Zukunftsaufgabe, sondern schon jetzt verpflichtend.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Startups profitieren von erleichterten Bedingungen: vereinfachte technische Dokumentation, kostenloser Zugang zu EU-Testräumen (Regulatory Sandboxes) und — bei Bußgeldern — Anwendung der prozentualen statt der absoluten Obergrenzen. Das ändert nichts an den grundsätzlichen Deployer-Pflichten, erleichtert aber deren Umsetzung. Wer als KMU KI-Systeme einkauft, sollte dennoch aktiv beim Anbieter nachfragen, ob das System konform ist.
Die entscheidende Botschaft: Die Verantwortung endet nicht beim Hersteller. Wer ein KI-System in seinen Geschäftsprozessen einsetzt, übernimmt damit eigene, rechtlich bindende Pflichten — unabhängig davon, wer das System gebaut hat.
Ein praktisches Beispiel
Ein mittelständisches Unternehmen kauft eine HR-Software mit integrierter KI, die Bewerbungsunterlagen vorselektiert. Der Softwareanbieter ist Anbieter im Sinne des AI Act — er muss das System konform entwickeln, dokumentieren und zertifizieren. Das Unternehmen, das die Software nutzt, ist Deployer — es muss sicherstellen, dass ein Mensch die endgültige Entscheidung trifft, Mitarbeitende geschult sind und Protokolle geführt werden.
Kurz: Beide haften. Der Anbieter für das System, der Deployer für den Einsatz. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder — gestaffelt nach Schwere des Verstoßes und Unternehmensgröße: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die Verbotsbestimmungen, bis zu 15 Mio. € oder 3 % bei sonstigen Pflichtverstößen, bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % bei falschen Angaben gegenüber Behörden. Für KMU gelten jeweils die niedrigeren der beiden Schwellenwerte. Details dazu finden sich im Verordnungstext auf EUR-Lex.
Was das jetzt konkret bedeutet
Bevor die Kernpflichten im August 2026 greifen, lohnt es sich, drei Fragen zu klären:
- Inventar: Welche KI-Systeme setze ich ein — intern und in kundenseitigen Prozessen?
- Einstufung: In welche Risikoklasse fallen diese Systeme? Ein Chatbot auf der Kontaktseite ist kein Hochrisiko-System. Ein automatisiertes Recruiting-Tool wahrscheinlich schon.
- Verantwortung: Bin ich Anbieter, Deployer — oder beides? Was muss ich gegenüber meinen Lieferanten einfordern, was muss ich selbst sicherstellen?
Aktuell in Bewegung: Der Digital Omnibus
Stand Mai 2026 haben sich Rat und Parlament im Trilog vorläufig auf den sogenannten Digital Omnibus geeinigt. Demnach sollen sich die Fristen für eigenständige Hochrisiko-Systeme auf den 2. Dezember 2027 und für in Produkte eingebettete Hochrisiko-KI auf den 2. August 2028 verschieben. Hintergrund: Viele technische Standards, auf die der AI Act verweist, sind noch nicht fertiggestellt.
Wichtig dabei: Die Einigung muss noch formell von Parlament und Rat angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht werden — bis dahin bleibt rechtlich der 2. August 2026 verbindlich. Und der Omnibus ist keine reine Entlastung: Er verschiebt Fristen, schafft aber keine Pflichten ab. An einigen Stellen wird sogar nachgeschärft — etwa mit einer Watermarking-Pflicht für KI-generierte Inhalte bereits ab Dezember 2026 und einem neuen Verbot von KI-Systemen zur Erzeugung sexueller Missbrauchsinhalte. Wer die Entwicklung im Detail nachvollziehen will: Die Podcast-Folge „Das Gelbe vom AI #103 mit Ann-Kathrin Zierau vom KI-Bundesverband" ordnet die Trilog-Einigung vom 7. Mai mit Brüssel-Insiderwissen ein.
Quellen
- Europäische Kommission — EU AI Act: Regulatory Framework for AI
- Bundesregierung — Der EU AI Act im Überblick
- Bundesnetzagentur — Marktüberwachung KI-Verordnung
- EU AI Act Knowledge Hub — artificialintelligenceact.eu
- EUR-Lex — Verordnung (EU) 2024/1689 (Volltext)
- Das Gelbe vom AI — #103: EU-AI-Act-Alarm! Ann-Kathrin Zierau erklärt Digital Omnibus, Fristen-Chaos & Sektor-Exit