Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was jetzt auf Unternehmen zukommt
Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit in vielen Fällen nicht mehr „nice to have“, sondern gesetzliche Pflicht. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland den European Accessibility Act um – eine EU-Richtlinie, die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen europaweit vereinheitlichen soll.
Wo kommt das Gesetz her?
Der European Accessibility Act ist die Richtlinie (EU) 2019/882. Ihr Ziel ist es, Barrierefreiheitsanforderungen in der EU anzugleichen, damit der Binnenmarkt besser funktioniert und Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu Produkten und Services erhalten. Deutschland hat diese Vorgaben mit dem BFSG in nationales Recht übertragen.
Was soll das Gesetz erreichen?
Die Idee ist einfach: weniger Hürden, mehr Teilhabe – und das nicht nur im öffentlichen Raum, sondern ausdrücklich auch bei digitalen Angeboten. Gleichzeitig soll es nicht 27 verschiedene Sonderwege geben, sondern vergleichbare Standards in der EU.
Für wen ist das Gesetz relevant?
Das BFSG betrifft nicht „alle Websites“, sondern bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher angeboten werden. Relevante Akteure sind u. a. Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleistungserbringer, wenn sie in den betroffenen Kategorien unterwegs sind.
Besonders relevant sind u. a. diese Bereiche (Auswahl) Produkte (Beispiele):
- Smartphones, Computer/Notebooks/Tablets
- Geldautomaten sowie Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Smart-TVs mit Internetzugang, E-Book-Reader, Router
Dienstleistungen (Beispiele): Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Commerce)
- Bankdienstleistungen
- Telekommunikations-/Kommunikationsdienste (z. B. Telefondienste, Messenger)
- E-Books
- Bestimmte Personenbeförderungsdienste (inkl. Terminals je nach Bereich)
Gibt es Ausnahmen?
Ein wichtiger Punkt: Kleinstunternehmen können unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein (typisch genannt: <10 Beschäftigte und ≤2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme). Ob und wie die Ausnahme im konkreten Fall greift, hängt vom Angebot und der Rolle des Unternehmens ab.
Was müssen Unternehmen und Organisationen jetzt tun?
Praktisch geht es darum, betroffene Angebote barrierefrei zu gestalten – und das nachweisbar und dauerhaft.
Betroffenheit sauber prüfen
- Bietet ihr Produkte/Dienstleistungen an, die im BFSG genannt sind (z. B. E-Commerce-Websites, Banking-Apps, Self-Service-Terminals)?
- Seid ihr Hersteller/Händler/Importeur oder Service-Anbieter in diesem Bereich?
Barrierefreiheit als Anforderung definieren
Für digitale Angebote heißt das in der Praxis: Bedienbarkeit per Tastatur, verständliche Struktur, ausreichende Kontraste, Alternativtexte, klare Fehlermeldungen, etc.
Wichtig für die Umsetzung: Als technischer Maßstab wird in der Praxis vor allem die EN 301 549 herangezogen. Für Websites und Apps bedeutet das meist: Orientierung an den WCAG 2.1-Kriterien auf Level A und AA (z. B. Tastaturbedienbarkeit, Kontraste, Struktur/Semantik, verständliche Formulare).
Bestandsaufnahme + Maßnahmenplan
- Audit/Check: Wo sind die größten Barrieren (Shop, Checkout, Login, Formulare, App-Flows)?
- Priorisieren: „Kritische Journeys“ zuerst (Kaufabschluss, Registrierung, Zahlung, Support).
- Umsetzen & testen: Mit echten Nutzern/Screenreadern, nicht nur per Tool.
Prozesse aufsetzen, damit es nicht wieder kaputtgeht
- Barrierefreiheit in Design-System, QA und Release-Prozess integrieren.
- Content-Team briefen (z. B. Bildtexte, Struktur, Sprache).
- Verantwortlichkeiten klären (Product/IT/Legal/Marketing).
Fazit
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act und gilt seit 28. Juni 2025. Es verpflichtet Unternehmen in bestimmten Kategorien (u. a. E-Commerce, Banking, Kommunikationsdienste und ausgewählte Geräte/Terminals), Barrierefreiheit umzusetzen – mit echten Auswirkungen auf Website, App, Checkout und Kundenprozesse. Wer jetzt strukturiert prüft, priorisiert und Barrierefreiheit in die Produktarbeit integriert, reduziert Risiko und verbessert gleichzeitig die Nutzererfahrung für alle.
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