Barrierefreie Internetauftritte:
Das Web für Alle zugänglich machen!
Emma Crowson
Expertin für Barrierefreiheit
Wir freuen uns, mit Ihnen unverbindlich über Ihre Anforderungen im Kontext Barrierefreiheit zu sprechen!
Barrierefreies Web, was heisst das eigentlich?
Bei der Formulierung barrierefreies Web denken die meisten an ein Web, das ganz speziell für Menschen mit starken Einschränkungen, wie beispielsweise Blinde oder Gehörlose, gemacht ist. Wer aber schon eine einfache Lesebrille benötigt, weiß wie mühevoll es sein kann, längere Texte im Web zu lesen. Dies sind dann kleinere Probleme, sie stellen aber ebenso eine Barriere dar.
Grundsätzlich sind barrierefreie Seiten für alle Nutzer einfacher zu erfassen und zu bedienen. Barrierefreiheit bedeutet ganz einfach, dass wir das Internet so zugänglich wie möglich machen - und das für jeden.
Barrierefreiheit ist ein Schnittmengenthema das alle Bereiche der Web-Entwicklung, von der Konzeption über das Design bis zur technischen Umsetung und redaktionellen Pflege, betrifft.
Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (WCAG 2.2) wurden am 05. Oktober 2023 als offizieller Standard vom W3C (World Wide Consortium). Sie sind eine umfassende Richtlinie für die Entwicklung von barrierefreien Internetseiten. Die WCAG definiert vier Grundprinizipen, die den Rahmen für die Umsetzung von barrierefreien Internetseiten definieren.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde ursprünglich am 27. April 2002 verabschiedet. Im September 2018 wurde sie angepasst, um Anforderungen des Web Accessibility Directives (WAD) in nationalen Recht umzusetzen. Dies betrifft die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen im öffentlichen Sektor.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) wurde am 22. Juni 2022 verabschiedet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht um. Dies betrifft alle Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in der EU anbieten (B2C).
Die Europäische Norm EN 301 549 einschliesslich WCAG bildet die Grundlage der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Diese Verordnung gilt für alle digitalen Angebote sämtlicher Behörden der Bundesverwaltung. Auf Länderebene gilt die sogenannte Landes-BITV.
Der BIK BITV-Test ist ein Verfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen.
Assistive Technologien sind Hilfsmittel für die Bedinung von Webangeboten, insbesondere Screenreader, Spracheingaben und Vergrößerungssoftware.
Warum ist Barrierefreiheit im Internet wichtig?
Ab Juni 2025 müssen auch private Unternehmen barrierefreie digitale Angebote bereitstellen. Im Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt wird unter anderen festgelegt, dass Internetauftritte, die Verbrauchern die Möglichkeit bieten Verträge abzuschließen, den definierten Anforderungen zur Barrierefreiheit genügen müssen.
Neben gesetzlichen den gesetzlichen Vorgaben sprechen auch wirtschaftliche Gründe für ein hohes Maß an Barrierefreiheit. Barrierefreie Angebote erreichen breitere Zielgruppen und machen die Nutzung der Seite für alle Besucher einfacher. So steigert ein hohes Maß an Barrierefreiheit im Allgemeinen auch die Verweildauer und verbessert Conversion-Rates. Zudem wird der benutzerfreundliche und gut strukturierte Aufbau barrierefreierer Seiten auch von Suchmaschinen positiv beurteilt und verbessert so die Sichtbarkeit der betreffenden Internetauftritte.
Barrierefreiheit im Internet ist nicht nur eine rechtliche und wirtschaftliche Notwendigkeit, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Eine inklusive Gestaltung von Webseiten schafft Vertrauen, unterstreicht die Werte eines Unternehmens und verbessert dessen Image in der Öffentlichkeit. Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, zeigen ihr Engagement für Chancengleichheit und soziale Verantwortung, was langfristig die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz erhöht.
Rechtlicher Rahmen
Die Grundlage für Barrierefreiheit im digitalen Raum wird in Deutschland durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gelegt. Ziel des BGG ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und entsprechende Barrieren zu beseitigen.
Für öffentliche Stellen des Bundes präzisiert die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Websites und anderen IT-Lösungen. Die BITV 2.0 wird aus der europäischen Norm EN 301 549 abgeleitet, die sich wiederum an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C) orientiert.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft ist, weitet die Anforderungen an die Barrierefreiheit auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen im privaten Sektor aus. Dabei wird auf die harmonisierten Normen der EU verwiesen, sprich die EN 301 549, die derzeit die WCAG 2.1 umfasst. Es wird erwartet, dass sie Anfang 2026 aktualisiert wird, um die WCAG 2.2 zu beinhalten.
Die Grundprinzipen der Barrierefreiheit
Die Web Content Accessibility Guidelines definieren die sogenannten POUR-Prinzipen für barrierefreie Web-Angebote. POUR steht für:
- Perceivable (wahrnehmbar),
- Operable (bedienbar),
- Understandable (verständich),
- Robust (robust)
Wahrnehmbar
Alle Inhalte und Funktionen einer Internetseite müssen so umgesetzt sein, dass sie uneingeschränkt wahrnehmbar sind. Das schließt auch die Eignung der Seite für die Nutzung von unterstützenden Technologien, bspw. Screenreader, mit ein.
Wahrnehmbarkeit betrifft vor allem die folgende Aspekte:
- Textlesbarkeit (Schriften, Schriftgrößen, Kontraste, etc.)
- Textalternativen für Bilder, Audio und Video
- Farbliche und textliche Erkennung von UI-Elementen (zum Beispiel bei falscher Eingabe in einem Formular)
- Saubere HTML-Struktur (bspw. Reihenfolge der Headlines: H1, H2 etc.)
- Untertitel, Transkripte und Audiodeskription für Audio- und Videoinhalte
Bedienbar
Die wichtigesten Punkte für die Bedienbarkeit einer Internetseite beziehen sich auf die Möglichkeit die komplette Seite nur mit Tastatur oder anderen Eingabemethoden bedienen zu können. Das muss konzeptionell von Anfang mitgedacht und im Frontend-Code entsprechend umgesetzt werden. Elemente wie Breadcrumbs oder eine Sitemap geben Orientierung und bieten alternative Navigationsmöglichkeiten.
Auch bei PDFs sollte das Thema Bedienbarkeit beachtet werden, wobei insbesondere ein gute Struktur des Dokuments im Fokus steht.
Bedienbarkeit betrifft vor allem die folgende Aspekte:
- Tastaturnavigation
- Sprunglinks (um wiederholte Inhalte zu überspringen)
- Fokuszustand erkennbar
- Klickfläche Mindestgröße
- Links erkennbar
- Vermeidung von Seizur-auslösenden Elementen
Verständlich
Alle Inhalte und Funktionen des Internetauftritts sollen lesbar und verständlich sein. Verständlich bezieht sich auf die Sprache an sich und die logische Struktur der Seite. Eine konsistene Navigation ist wichtig, ebenso die Vorsehbarkeit der Struktur. Bei Formularen geht es hier um Fehlererkennung und die ausreichende Auszeichung durch Labels und Beschriftungen.
Verständlichkeit betrifft vor allem die folgende Aspekte:
- Lesbare und verständliche Texte verwenden
- Primärsprache angeben
- Fremdsprachige Wörter auszeichnen
- Abkürzungen erläutern
- Konsistente Navigation und Benutzeroberflächenelemente bereitstellen
- Formularbeschriftungen und Anweisungen
- Hilfestellungen bei der Fehlerbehebung anbieten
- Leichte Sprache
- Keine automatische Wiedergabe
- Textzeilen nicht zu lang, linksbündig, ausreichende Zeilenhöhe
- Versalien und kursiv sparsam einsetzen
Robust
Ein Internetauftritt wird in Sinne der Barrierefreiheit als robust bezeichnet, wenn er von der größtmöglichen Anzahl an Nutzern und Technologien richtig interpretiert werden kann. Der Fokus liegt hier auf technischen Faktoren, wie grundsätzlich valides HTML, korrekte WAI-ARIA roles und vielen weiteren Aspekten.
Robustheit betrifft vor allem die folgende Aspekte:
- Semantisches HTML
- Valides Code
- Standardisierten Formate einsetzen (z.B. MP4 für Videos)
- Zusätzliches Information mit ARIA-Rollen und -Attribute bieten
- Status Meldungen für Screenreadern
Barrierefreies Webdesign
Barrierefreies Webdesign beginnt bei der Entwicklung der Informationsarchitektur und der grundsätzlichen Struktur der verschiedenen Seitentypen und behält seine Relevanz in allen visuellen Aspekten des Internetauftritts. Barrierefreies Design vereinfacht die Wahrnehmung und Nutzung digitaler Inhalte für alle Menschen – unabhängig von individuellen Einschränkungen, verbessert die User Experience und macht digitale Angebote für eine breitere Zielgruppe zugänglich.
Kontraste und Farbwahl
Lesbarkeit ist ein wesentlicher Aspekt barrierefreien Webdesigns. Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund erleichtern das Erkennen von Inhalten für alle Nutzer, insbesondere aber für Menschen mit Sehschwächen. Beim Einsatz von Farben sollte beachtet werden, dass unterschiedliche Ausprägungen von Farbenblindheit es ggf. unmöglich machen bestimmte Farbkombinationen zu unterscheiden. Deshalb sollten Farben nicht die einzige Möglichkeit sein, Informationen zu vermitteln.
Schriftarten und Typografie
Auch der der Auswahl und dem Einsatz von Schriften sollte der Lesbarkeit eine hohe Priorität zugeordnet werden. Ausreichend große Schriftgrößen und Zeilenabstände erleichtern die Lesbarkeit. Lange Texte sollten sinnvoll strukturiert und durch Zwischenüberschrift gegliedert sein. Auch das kommt allen Nutzern zu Gute.
Interaktive Elemente
Interaktive Elemente wie Buttons und Links sollten groß genug sein, damit sie leicht klick- oder tippbar sind. Die Abstände zwischen interaktiven Elementen müssen ausreichend sein, um versehentliche Fehleingaben zu vermeiden. Buttons, Drop-Downs und sonstige interaktive Elemente sollten groß genu sein, dass die leicht klick- oder tippbar sind. Ausreichende Abstände vermeiden versehentliche Fehleingaben. Klare visuelle Zustände für Hover, Fokus und aktive Interaktionen helfen Nutzern, die Orientierung zu behalten.
Navigation und Layout
Eine konsistente und intuitiv aufgebaute sowie gestaltete Navigation und eine klare Struktur mit logischer Seitenhierarchie erleichtern die Orientierung. Wiederkehrende Elemente sollten an einheitlichen Positionen platziert werden, um allen Nutzern die schnelle Erfassung von Informationen und die Nutzung der Seite zu vereinfachen.
Animationen und Bewegungseffekte
Wenn Animationen und Bewegungseffekte genutzt werden, sollte stets die Möglichkeit gegeben werden, diese auszuschalten, da starke Bewegungen und flackernde Elemente für einige Nutzer sehr unangenehm sein können (bspw. bei Epilepsie oder Bewegungsempfindlichkeit).
Leichte Sprache: Verständlichkeit für alle
Leichte Sprache eröffnet Menschen mit kognitiven Behinderungen den Zugang zu Informationen und zu Kommunikation, reduziert sprachliche Barrieren und sorgt dafür, dass Informationen für möglichst viele Menschen zugänglich sind.
Leichte Sprache richtet sich insbesondere an:
- Menschen mit Lern- oder geistiger Behinderung
- Personen mit geringen Deutschkenntnissen oder nicht-muttersprachlichem Hintergrund
- Personen mit eingeschränkter Lesekompetenz
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen, z. B. durch Krankheiten oder Unfälle
Öffentliche Stellen sind auf Basis der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet, digitale Angebote in leichter Sprache bereitzustellen. Die spezifischen Anforderungen variieren, in der Regel müssen jedoch mindestens die wichtigsten Informationen, Hinweise zur Navigation und wesentliche Inhalte zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache verfügbar sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) macht keine expliziten Vorgaben zum Umfang mit Leichter Sprache, dennoch ist es empfehlenswert sich hier den Mindestanforderungen für öffentliche Stellen zu orientieren.
Grundprinzipien der Leichten Sprache
- Einfache Wörter: Keine Fachbegriffe oder komplizierte Fremdwörter (oder mit Erklärung).
- Kurze Sätze: Ein Satz = eine Information, keine Nebensätze.
- Aktive Sprache: Direkte Ansprache, Vermeidung von Passivsätzen.
- Klare Struktur: Wichtige Inhalte zuerst, keine komplizierten Satzkonstruktionen.
- Zusätzliche visuelle Unterstützung: Bilder, Symbole oder Piktogramme zur Veranschaulichung.
- Große, gut lesbare Schrift: Serifenlose Schriftarten und ausreichender Zeilenabstand.
- Prüfung durch die Zielgruppe: Texte in Leichter Sprache sollten von Menschen mit Lernschwierigkeiten getestet und geprüft werden.
Barrierefreie Programmierung
Barrierefreies Programmieren ist entscheidend für die Schaffung zugänglicher digitaler Inhalte. Es beginnt mit der strukturierten und durchdachten Implementierung von Code, der sicherstellt, dass Webseiten und Anwendungen für alle Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder den verwendeten Geräten, navigierbar sind. Durch die Verwendung von semantischem HTML und klaren, beschreibenden Elementen wird die Interaktion mit Screenreadern und anderen Hilfstechnologien ermöglicht.
Strukturierte und semantische HTML-Nutzung
Eine barrierefreie Website beginnt mit einem gut strukturierten Code. Die korrekte Verwendung von semantischem HTML sorgt dafür, dass Screenreader Inhalte richtig interpretieren können. Überschriften sollten in der richtigen Hierarchie (<h1> bis <h6>) verwendet werden, Navigationsbereiche durch <nav>-Elemente gekennzeichnet und Inhaltsbereiche logisch gegliedert sein. ARIA-Attribute helfen, interaktive Elemente für assistive Technologien besser verständlich zu machen.
Tastaturbedienbarkeit sicherstellen
Viele Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Sehbehinderungen nutzen keine Maus, sondern bedienen Websites ausschließlich per Tastatur oder alternative Eingabemethoden. Daher müssen alle interaktiven Elemente – etwa Links, Formulare und Menüs – vollständig per Tabulator-Taste erreichbar sein. Der Fokuszustand (:focus) muss sichtbar sein, und es dürfen keine „Tastatur-Fallen“ entstehen, die den Nutzer an der Navigation hindern.
Barrierefreie Formulare entwickeln
Ein zentrales Element vieler Websites sind Formulare, die für barrierefreie Nutzerführung klar beschriftet und verständlich gestaltet sein müssen. Jedes Eingabefeld sollte ein zugehöriges <label> haben, Fehlermeldungen müssen textlich und visuell verständlich sein. Autovervollständigung und Hilfstexte verbessern die Benutzerfreundlichkeit, während ein logischer Fokusfluss sicherstellt, dass Formulare auch mit assistiven Technologien nutzbar sind.
Multimediale Inhalte zugänglich machen
Bilder, Videos und Audiodateien müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer verständlich sind. Dies bedeutet unter anderem: Alt-Texte für Bilder, Untertitel, Transkripte und Audiodeskription für Video- und Audioinhalten und die Möglichkeit, automatische Animationen zu deaktivieren. Anhand von Betriebssystem- oder Browsereinstellungen wie "prefers-reduced-motion" können Nutzer mit beispielsweise Bewegungskrankheiten, Epilepsie oder ADHS Bewegungseffekte reduzieren oder ganz abschalten.
Flexible Layouts und Responsive Design
Eine barrierefreie Website muss sich an verschiedene Geräte und Bildschirmgrößen anpassen können. Fluid-Design statt fixer Pixelgrößen stellt sicher, dass Texte und Inhalte auch bei hoher Zoomstufe oder auf kleinen Bildschirmen gut lesbar bleiben. Zudem muss die Website auch bei 400% Vergrößerung nutzbar sein, ohne dass Inhalte verloren gehen oder überlappen.
Intuitive Navigation und Benutzerführung
Eine barrierefreie Navigation bedeutet, dass sich Nutzer leicht auf der Seite zurechtfinden. Eine klare Menüstruktur, gut erkennbare Schaltflächen mit ausreichender Größe und Skip-Links, die direkt zum Hauptinhalt springen, helfen dabei. Zudem sollten Navigations- und Interaktionselemente konsistent gestaltet sein, um ein einheitliches Nutzungserlebnis zu gewährleisten. Ein gut sichtbarer Fokus bei der Tastatur-Navigation ist ebenfalls entscheidend, damit Nutzer, die auf die Tastatur angewiesen sind, problemlos durch die Seite navigieren können.
Automatische und manuelle Tests durchführen
Die Umsetzung barrierefreier Websites sollte regelmäßig überprüft werden. Automatisierte Tools wie Lighthouse, axe DevTools oder WAVE helfen, grundlegende Barrierefreiheitsprobleme zu erkennen. Ergänzend sollten manuelle Tests mit Screenreadern (z. B. NVDA oder VoiceOver) sowie Tastatur-Tests durchgeführt werden, um die tatsächliche Nutzererfahrung zu bewerten.
Zertifizierung
Eine Zertifizierung ist für viele Organisationen zwingend erforderlich und stellt für Unternehmen ein wichtiges Mittel dar, um die Qualität ihrer Website zu erhöhen. Eine zertifizierte Website signalisiert nicht nur die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung für alle Besucher. Das Webangebot wird dabei analysiert und begleitet bei der Entwicklung und Sicherstellung eines barrierefreien Produkts. Gängige Prüfkriterien, die bei der Zertifizierung berücksichtigt werden, sind unter anderem:
- Textalternativen
- Zeitbasierte Medien
- Anpassbar
- Unterscheidbar
- Tastaturbedienbar
- Ausreichend Zeit
- Anfälle
- Navigierbar
- Eingabemodalitäten
- Lesbar
- Vorhersehbar
- Eingabeunterstützung
- Kompatibel
- Benutzerpräferenzen
- Autorenwerkzeuge
- Dokumentation und Support
Wird eine Zertifizierung der Website angestrebt, sollte zuvor ein inhaltliches Briefing erfolgen, um die Ansprüche zu definieren (z.B. Corporate Design kolidiert oftmals mit Prüfpunkt "Kontrast").
Ein hilfreiches Werkzeug zur ersten Überprüfung der Barrierefreiheit ist der BITV-Selbsttest. Dieser Test umfasst 98 Fragen und basiert auf der EN 301 549 sowie den WCAG 2.1. Er ermöglicht es Website-Betreibern, grundlegende Barrierefreiheitskriterien selbst zu überprüfen und potenzielle Schwachstellen zu identifizieren. Der BITV-Selbsttest bietet eine gute Grundlage, um die Zugänglichkeit der Website zu bewerten.